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   LSG Rheinland-Pfalz, 17.10.2011 - L 4 R 396/11 B   

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https://dejure.org/2011,8423
LSG Rheinland-Pfalz, 17.10.2011 - L 4 R 396/11 B (https://dejure.org/2011,8423)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.10.2011 - L 4 R 396/11 B (https://dejure.org/2011,8423)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - L 4 R 396/11 B (https://dejure.org/2011,8423)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 7 AS 426/10

    Vermeidbarkeit von Ausgaben und ihr Missverhältnis zu den Erträgen ist im

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.10.2011 - L 4 R 396/11
    Erkennbar sind solche Ermittlungen nur dann, wenn sich der Behörde die Notwendigkeit ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen und ihrer höchstrichterlichen Auslegung bzw. von einem vertretbaren Rechtsstandpunkt aus erschließen musste (Vgl. Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 14.04.2011, Az.: L 7 AS 426/10 B juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 18 KN 92/16

    Auferlegung von Kosten eines Sachverständigen; Beschwerde; Unterlassen objektiv

    11. Aufl. 2014, Rdnr. 18e zu § 192; Landessozialgericht (LSG) Sachsen, Beschluss vom 18.1.2011, Az L 2 U 166/10 B; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 14. April 2011, Az L 7 AS 426/10 B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Oktober 2011, Az L 4 R 396/11 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2012 - L 3 R 750/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von Kosten im

    Erkennbar sind solche Ermittlungen nur dann, wenn sich der Behörde die Notwendigkeit ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen und ihrer höchstrichterlichen Auslegung bzw. von einem vertretbaren Rechtsstandpunkt aus erschließen musste (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 10. A. 2012, Randnr. 18e zu § 192; Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 14. April 2011 - L 7 AS 426/10 B -, in juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - L 4 R 396/11 B -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - L 18 KN 83/13
    Erkennbar sind solche Ermittlungen nur dann, wenn sich der Behörde deren Notwendigkeit ausgehend von den gesetzlichen Bestimmungen und ihrer höchstrichterlichen Auslegung bzw. von einem vertretbaren Rechtsstandpunkt aus erschließen musste (vgl Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer. Kommentar zum SGG. 10. Aufl. 2012, Rdnr. 18e zu § 192; Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 18.1.2011, Aktenzeichen (Az) L 2 U 166/10 B; Landessozialgericht Niedersachsen, Beschluss vom 14. April 2011, Az L 7 AS 426/10 B; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Oktober 2011, Az L 4 R 396/11 B).
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